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"Abwägung" : herausforderung für eine theorie der Praxis /

Abwägung ist für Gerechtigkeit zentral: Justitias Waage hat zwei Schalen, um Vorschriften, Interessen, Werte auszutarieren. Diese Aufgabe kann in der Praxis des Alltags bei jedem Arbeitsschritt auftauchen. Abwägung darf aber, anders als in älteren Lehren und Praktiken, rationale Konkretisierung...

Descripción completa

Detalles Bibliográficos
Clasificación:Libro Electrónico
Otros Autores: Müller, Friedrich, 1938- (Editor ), Mastronardi, Philippe (Editor )
Formato: Electrónico eBook
Idioma:Alemán
Publicado: Berlin : Duncker und Humblot Verlag, 2014.
Colección:Schriften zur Rechtstheorie.
Temas:
Acceso en línea:Texto completo
Tabla de Contenidos:
  • Vorwort; Inhaltsverzeichnis; Florian Windisch: "Abwägung" als Relationsnorm-Konstruktion. Konstruktive Überlegungen zur Abwägung im Kontext der Strukturierenden Rechtslehre; I. Rechtsanwendung als Rechtsnormkonstruktion; II. Das Problem der "Abwägung"; 1. Erste Annäherung; 2. Oberflächliche Problemanalysen und unterkomplexe Lösungen; a) Pauschale Dezision; b) Formale Replikation; 3. Vertiefende Problemanalyse in strukturierender Perspektive; a) Positive und relative Normprogrammelemente; b) Konkretisierung erster und zweiter Stufe; III. "Abwägung" als Relationsnorm-Konstruktion.
  • 1. Vom Interessenkonflikt zum Rechtskonflikt2. Relationierung der Rechtspositionen; 3. Wertprogrammgesteuerte Wertzumessung; a) Erstellung von Wertprogramm und Wertbereich; b) Bestimmung der Normwerte in doppelter Bewertung; 4. Die Abwägung als Epilog; 5. Zusammenfassung; IV. Dogmatische Konsequenzen am Beispiel des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes; V. Die Strukturierende Rechtslehre und die Abwägung: Zur Anschlussfähigkeit des Konzepts; 1. Die Abwägung in der Strukturierenden Rechtslehre bisher; 2. Stellung zur vorgeschlagenen Weiterentwicklung.
  • VI. Jenseits des Kollisions-Konflikts: Zur Entwicklungsfähigkeit des KonzeptsVII. Juristische Methodik im demokratischen Rechtsstaat; Friedemann Vogel und Ralph Christensen: Die Sprache des Gesetzes ist nicht Eigentum der Juristen. Von der Prinzipienspekulation zur empirischen Analyse der Abwägung; I. Was heißt Abwägung?; 1. Konduktives Argument; 2. Abwägung von Prinzipien; 3. Abwägung als lokale Ausarbeitung der Semantik; II. Theorie der Abwägung: Von der Gesetzessemantik zu den Rechtsprinzipien; 1. Der platonistische Regelbegriff der Juristensemantik; a) Die gesetzespositivistische Semantik.
  • B) Der Rückzug von der Semantik zu den Rechtsprinzipienc) Mit Vagheit von der Sprache zum Rechtsbegriff; 2. Der Prinzipienbegriff; a) Die Regelaversität; b) Die Beziehung zur Moral; c) Die Flucht in die Ideale scheitert; 3. Die produktive Rolle der Vagheit; a) Vagheit als zentrale Eigenschaft sprachlicher Äußerungen; b) Vagheit als Topos; c) Vagheit als kommunikativer Alltag; III. Empirie juristischer Korpuspragmatik: Die Praxis der Gerichte aus rechtslinguistischer Perspektive; 1. Juristische Korpuspragmatik am Beispiel der MENSCHENWÜRDE; a) Recht als Text.
  • B) (Musterhafte) Rechtssprache als Sedimente juristischer Dogmatikc) Dogmatische Spuren zur "Menschenwürde" in der Rechtssprache; 2. Der Frage "Abwägung" vor Gericht korpuslinguistisch gefolgt; a) Philosophische Prinzipienlehre; b) Konduktives Argument; c) "Abwägung" als Kern- und Randbereich; 3. "Abwägung" als Prüfung 'der' Verhältnismäßigkeit; IV. Zur Theorie der Praxis gerichtlicher Abwägung; 1. Wie wägen Gerichte ab?; 2. Wie vollzieht sich die lokale Ausarbeitung der Semantik?; 3. Die Verkettung von Präjudizien; V. Fazit, oder: Was bleibt, ist semantische Elaboration im Einzelfall.