Staatsrechtslehre als Wissenschaft /
Hauptbeschreibung Eine verstärkte wissenschaftliche und öffentliche Diskussion über die Aufgaben von Wissenschaft fordert auch die Wissenschaft des Öffentlichen Rechts heraus, sich ihrer Grundlagen zu vergewissern. In 14 Abhandlungen suchen Staatsrechtslehrer aus Deutschland, Österreich und der...
Clasificación: | Libro Electrónico |
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Autor principal: | |
Formato: | Electrónico eBook |
Idioma: | Alemán |
Publicado: |
Berlin :
Duncker & Humblot,
2007.
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Colección: | Verwaltung. Beihefte - Band 7.
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Temas: | |
Acceso en línea: | Texto completo |
Tabla de Contenidos:
- Vorwort; Inhaltsverzeichnis; I. Einführung: Die deutsche Staatsrechtswissenschaft als Problem?; Helmuth Schulze-Fielitz: Staatsrechtslehre als Wissenschaft: Dimensionen einer nur scheinbar akademischen Fragestellung. Eine einführende Problemskizze; I. Ausgangsbeobachtungen; II. Ist eine Wissenschaftstheorie der Staatsrechtslehre als Rechtswissenschaft möglich und nötig?; 1. Eigenständigkeit der Rechtswissenschaft; 2. Gegenstandsbereiche: Sein und Sollen; 3. Systematische Zäsuren: Geistes- oder Sozialwissenschaft; 4. Staatsrechtslehre zwischen Positivismus und Gerechtigkeitswissenschaft.
- 5. Praktische Bedeutung für Staatsrechtslehre als WissenschaftIII. Wie konstitutiv ist die wissenschaftliche Methode für die Staatsrechtslehre?; 1. Die juristische Methode als Ausgangspunkt; 2. Dominanz der Rechtsdogmatik als entscheidungsorientierte Systematik; 3. Erscheinungsformen methodischen und dogmatischen Wandels; 4. Praktische Bedeutung für Staatsrechtslehre als Wissenschaft; IV. Staatsrechtslehre zwischen wissenschaftlicher Theorie und politischer Praxis; 1. Praxisorientierung der Jurisprudenz als Kunstlehre; 2. Die spezifische Politiknähe der Staatsrechtslehre.
- 3. Wissenschaftsdominierende Bedeutung des Bundesverfassungsgerichts?4. Praktische Bedeutung für Staatsrechtslehre als Wissenschaft; V. Ist die Staatsrechtslehre ein eigengeartetes soziales Wissenschaftssystem?; 1. Vorrang und Einheitsanspruch der Staatsrechtslehre; 2. Die Kohäsionskraft der Vereinigung im Wissenschaftspluralismus; 3. Ausdifferenzierungsprozesse; 4. Praktische Bedeutung für Staatsrechtslehre als Wissenschaft; VI. Sind Staat und Verwaltung noch wissenschaftskonstituierende Gegenstandsbereiche?; 1. Staat und Verwaltung als Gegenstand der Staatsrechtslehre.
- 2. "Interner" Wandel: Ökonomisierung, Privatisierung, Deregulierung3. "Externer" Wandel: Europäisierung, Internationalisierung; 4. Praktische Bedeutung für Staatsrechtslehre als Wissenschaft; VII. Ausblick; Martin Morlok: Reflexionsdefizite in der deutschen Staatsrechtslehre; I. Einleitung: Zur möglichen Bedeutung von "Reflexionsdefiziten"; 1. Mögliche Missverständnisse; 2. Begriff und Bedeutung von "Reflexion"; II. Beispiele für Reflexionsdefizite; 1. Die sprachliche Bedingtheit der juristischen Arbeit; 2. Empirische Validierung und Prüfung der verwendeten Konzepte; 3. Grundfragen.
- 4. Recht und Moral5. Politische Voraussetzungen und Folgen; 6. Reflexion durch Nachbarwissenschaft und Rechtsvergleich; 7. Begrenzte Rationalität; 8. Konstruktivistische Erfassung von Verfassungsentwicklung und -wandel; 9. Wissenschaftssoziologische (Selbst- )Aufklärung; 10. Historisierung als Reflexion; III. Beispiele für Reflexionsleistungen in der Staatsrechtslehre; 1. Historisierung; 2. Alexys Theorie der Grundrechte; 3. Bereichsabgrenzungen im Verwaltungsrecht; IV. Gründe für Reflexionsdefizite in der Staatsrechtslehre; 1. Jurisprudenz als (Handlungs- und) Entscheidungswissenschaft.