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Schulische und Außerschulische Musikerziehung in Nordrhein-Westfalen : Ein Quantitativer und Qualitativer Vergleich.

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Detalles Bibliográficos
Clasificación:Libro Electrónico
Autor principal: Starzinger, Hans Dieter
Formato: Electrónico eBook
Idioma:Alemán
Publicado: Berlin : Logos Verlag Berlin, 2012.
Temas:
Acceso en línea:Texto completo

MARC

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505 0 |a Intro; 5.3 Qualitative Darstellung der auÃ#x9F;erschulischen Musikerziehung (ohne; 1. Einleitung; 1.1 Gegenstand der Untersuchung; 1.2 Entscheidung fÃơr den Begriff Musikerziehung; 1.3 Eingrenzung der Untersuchung auf das Land Nordrhein-Westfalen; 1.4 Zum Forschungsstand; 1.5 Zur Untersuchungsmethode; 2. Quantitativer Vergleich; 2.1 Allgemeinbildende Schulen in Nordrhein-Westfalen; 2.1.1 Rechtliche Rahmenbedingungen; 2.1.2 Erteilte Stunden und Teilnehmer im Fach Musik nach Schulformen; 2.1.3 Die Situation der Musiklehrer als Ursache fÃơr den Mangel. 
505 8 |a 2.1.4 Berufsbegleitende Ausbildung von Seiteneinsteigern in den Beruf des Musiklehrers an allgemeinbildenden Schulen2.2 Kommunale Musikschulen; 2.2.1 Kommunale Musikschulen in Nordrhein-Westfalen; 2.3 Private Musikschulen; 2.3.1 Private Musikschulen in Nordrhein-Westfalen; 2.3.2 Yamaha-Musikschulen; 2.4 Privatmusikerziehung; 2.4.1 Privatmusikerziehung in Nordrhein-Westfalen; 2.5 JugendchÃœre und Jugendinstrumentalensembles in den Laienmusikvereinen; 2.5.1 JugendchÃœre und Jugendinstrumentalensembles in den Laienmusikvereinen in Nordrhein-Westfalen. 
505 8 |a 2.6 Schulische und auÃ#x9F;erschulische Musikerziehung im quantitativen Vergleich3. Vergleich der Ensemblearbeit; 3.1 Einleitung; 3.2.1 Der Landeschorwettbewerb Nordrhein-Westfalen; 3.2.2 Der Landesorchesterwettbewerb Nordrhein-Westfalen; 3.2.3 Der Wettbewerb ""Jugend Jazzt"" Nordrhein-Westfalen; 3.3 Schulische und auÃ#x9F;erschulische Musikerziehung aufgrund der Ergebnisse der Landeschorwettbewerbe, der Landesorchesterwettbewerbe und der Landeswettbewerbe ""Jugend Jazzt"" im Vergleich; 4. Qualitativer Vergleich der Musiklehrerausbildung; 4.1 Einleitung. 
505 8 |a 4.2.1 Die Musiklehrerausbildung als Kriterium fÃơr die QualitÃÞt der schulischen und auÃ#x9F;erschulischen Musikerziehung4.2.2 Das Kunsthochschulgesetz NRW vom 13. MÃÞrz 2008 als relevante Rahmenvorschrift fÃơr die QualitÃÞtssicherung der Ausbildung; 4.2.3 Vergleichbarkeit der Voraussetzungen fÃơr das Studium sowohl von Musiklehrern fÃơr die schulische als auch fÃơr die auÃ#x9F;erschulische Musikerziehung anhand der Vorschriften des Kunsthochschulgesetzes; 4.2.4 MusikerziehungsstudiengÃÞnge an den nordrhein-westfÃÞlischen Hochschulen fÃơr Musik und an den UniversitÃÞten. 
505 8 |a 4.3 Qualitativer Vergleich der StudiengÃÞnge4.4 Umsetzung der rechtlichen Bestimmungen in eine QualitÃÞtssteigerung der Ausbildung; 5. Qualitativer Vergleich der Inhalte schulischer und auÃ#x9F;erschulischer Musikerziehung; 5.1 Einleitung; 5.2 Die PÃÞdagogik der Yamaha-Musikschulen; kommunale Musikschulen); 5.4 Rahmenbestimmungen fÃơr die qualitative Darstellung der Musikerziehung an den allgemeinbildenden Schulen und an den kommunalen Musikschulen; 5.5 QualitÃÞt und Inhalt der Musikerziehung an allgemeinbildenden Schulen; 5.5.1 Ausgangssituation. 
500 |a 5.5.2 Richtlinien und LehrplÃÞne fÃơr das Fach Musik. 
520 8 |a Annotation  |b Der Kenntnisstand über die Einrichtungen der Musikerziehung in Nordrhein-Westfalen war bis dato unvollständig und fehlerhaft. Sowohl das in verschiedenen Schriften veröffentlichte als auch das in Gesprächen aufgrund subjektiver Erfahrungen gefällte und dadurch häufig einseitig geprägte Urteil bedurfte einer Korrektur bzw. einer Ergänzung. So wurde im Schrifttum behauptet, der Musikunterricht insbesondere in Grund- und Hauptschulen falle in erheblichem Umfang aus. Diese vermeintliche Mangelsituation führte zu Begründungen für das Existieren von kommunalen Musikschulen und das Prosperieren freier Gruppen des Musizierens. Die in der Literatur genannten Zahlen sind häufig Anlass für bildungs- und kulturpolitische Entscheidungen mit deutlichen fiskalischen Auswirkungen. Wenn diese auf Fehlurteilen basieren, kann das verhängnisvolle Auswirkungen haben. Insofern hat diese Arbeit einen gesellschaftspolitischen Kontext.Es fehlt darüber hinaus eine Forschung über alle in Nordrhein-Westfalen vorhandenen Musikerziehungseinrichtungen. Diese ist aber heute von Bedeutung, weil neuere Entwicklungen in unserem Bildungssystem (Tendenz zur Ganztagsschule, Umstellung des Gymnasiums auf G 8, Initiierung neuer Projekte wie "Jeki" oder "Jekiss") differenzierte Kenntnis der einzelnen Einrichtungen wie auch ihres Zusammenwirkens und ihrer teils schon vorhandenen Verzahnung erforderlich machen.Die Arbeit des Musikunterrichts in den allgemeinbildenden Schulen kann nicht durch die außerschulische Musikerziehung ersetzt werden. Von diesem Sachverhalt muss gegenwärtige einschlägige Planung ausgehen, auch wenn sie auf dessen Änderung zielen sollte. Die Arbeit der übrigen Einrichtungen ist gleichwohl wichtig. Die Untersuchung hat gezeigt, dass in diesen Einrichtungen spezifische Aufgaben wahrgenommen werden, die wiederum nicht durch die allgemeinbildenden Schulen übernommen werden können.Das System der Musikerziehungseinrichtungen aber kann nur besser werden, wenn keine Einrichtung mehr nur isoliert für sich arbeitet. Kooperation und ggfs. Integration sind die Arbeitsformen der Zukunft, wenn nicht schon der gegenwärtigen Stunde. Die nachhaltige Aneignung musikalischer und musikbezogener Kompetenzen ist nur in einem kontinuierlichen Unterricht zu erlangen. 
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