Praxiswissen Vergaberecht.
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Clasificación: | Libro Electrónico |
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Autor principal: | |
Formato: | Electrónico eBook |
Idioma: | Alemán |
Publicado: |
Berlin/Boston, Germany :
De Gruyter,
2015.
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Temas: | |
Acceso en línea: | Texto completo |
Tabla de Contenidos:
- Inhaltsverzeichnis; Abkürzungsverzeichnis; Kapitel 1. Vergaberecht
- was ist das?; A. Die Struktur des Vergaberechts im Überblick; I. Die Unterscheidung nach Auftragsarten; II. Die Unterscheidung nach dem Auftragswert; B. Ursprung und Entwicklung des deutschen Vergaberechts; I. Entstehung und Regelungsgehalt des Vergaberechts; II. Einflüsse durch den EG-Binnenmarkt; 1. Erlass von "Koordinierungsrichtlinien" durch die Europäische Union; 2. Die Umsetzung der Richtlinien in nationales Recht; 3. Vom Haushaltsrecht zum Wettbewerbsrecht; 4. Die Normenhierarchie im Vergaberecht.
- A) EG-Ebene: Die Richtlinienb) Gesetzesebene: Das GWB; c) Verordnungsebene: VgV, SektVO und VSVgV; d) Vergabe- und Vertragsordnungen: Die VOL/A, die VOB/A und die VOF; Kapitel 2. Die Grundprinzipien des Vergaberechts
- Orientierungshilfen im Vorschriftendschungel; A. Der Wettbewerbsgrundsatz; I. Der Vorrang des offenen Verfahrens; II. Pflicht zur eindeutigen und erschöpfenden Leistungsbeschreibung; III. Verbot von Nachverhandlungen; IV. Verbot von Wettbewerbsabsprachen und Dumpingangeboten; V. Geheimwettbewerb; B. Das Transparenzgebot; I. Bekanntmachung beabsichtigter Auftragsvergaben.
- II. Pflicht zur frühzeitigen Angabe der WertungskriterienIII. Bei Bauvergaben: Öffentlicher Submissionstermin; IV. Vorabinformation über die beabsichtigte Zuschlagserteilung; V. Pflicht zur Dokumentation des Vergabeverfahrens; C. Der Gleichbehandlungsgrundsatz; I. Mitwirkungsverbote im Vergabeverfahren; II. Die Projektantenproblematik; III. Die Pflicht zur "Herkunftsneutralität"; IV. Verbot rein nationaler technischer Spezifikationen; V. Angebotsvorteile durch Beihilfen?; VI. Weitere Ausprägungen des Gleichheitsgrundsatzes; D. Die Pflicht zur Berücksichtigung mittelständischer Interessen.
- E. Der EignungsgrundsatzF. Der Wirtschaftlichkeitsgrundsatz; G. Der Anspruch auf Rechtsschutz; Kapitel 3. Der Anwendungsbereich des Vergaberechts
- für wen und für welche Fälle gilt das Vergaberecht?; A. Der persönliche Anwendungsbereich: Öffentliche Auftraggeber; I. Gebietskörperschaften gemäß 98 Nr. 1 GWB; II. Juristische Personen gemäß 98 Nr. 2 GWB; 1. Erfüllung im Allgemeininteresse liegender öffentlicher Aufgaben; 2. Nichtgewerblichkeit; 3. Beherrschender Einfluss staatlicher Stellen; 4. Beispiele; III. Verbände gemäß 98 Nr. 3 GWB; IV. Sektorenauftraggeber gemäß 98 Nr. 4 GWB.
- V. Subventionierte Auftraggeber gemäß 98 Nr. 5VI. Baukonzessionäre gemäß 98 Nr. 6 GWB; B. Der sachliche Anwendungsbereich; I. Öffentliche Aufträge; 1. Die einzelnen Auftragsarten; 2. Das Kriterium der Entgeltlichkeit; 3. Sonderfall: Grundstückskaufverträge mit Bauverpflichtung; 4. Die Verlängerung und die Modifizierung bestehender Verträge; 5. Abgrenzungen; a) 99 Abs. 10 GWB
- Abgrenzung bei unterschiedlichen Auftragsgegenständen; b) 99 Abs. 11 GWB
- Abgrenzung bei unterschiedlichen Tätigkeiten; c) 99 Abs. 12 GWB
- Abgrenzung bei Sektorentätigkeiten.
- D) 99 Abs. 13 GWB
- Abgrenzung bei Aufträgen, die teilweise verteidigungs- oder sicherheitsrelevant sind.