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Handlungs- und Interventionsmöglichkeiten des Jugendamtes bei Fällen von Kindesvernachlässigung.

Laut Schätzungen des Kinderschutzbundes leben in Deutschland mehrere zehntausend Kinder, die völlig verwahrlost sind, da ihre Eltern sich nicht angemessen um sie kümmern. Meist sind dies Kinder aus Problemfamilien, in denen Arbeitslosigkeit, Alkoholismus, Gewalt, Armut und Isolation vorzufinden s...

Descripción completa

Detalles Bibliográficos
Clasificación:Libro Electrónico
Autor principal: Zauner, Carolin
Formato: Electrónico eBook
Idioma:Alemán
Publicado: Hamburg : Diplomica Verlag, 2013.
Temas:
Acceso en línea:Texto completo
Tabla de Contenidos:
  • Handlungs- undInterventionsmöglichkeitendes Jugendamtes bei Fällen von Kindesvernachlässigung; Inhaltsverzeichnis; Abbildungsverzeichnis; Abkürzungsverzeichnis; 1. Einleitung; 2. Kindeswohl und Kindeswohlgefährdung; 2.1 Begrifflichkeiten; 2.2 Formen von Kindeswohlgefährdung; 3. Kindesvernachlässigung; 3.1 Definition Kindesvernachlässigung; 3.2 Wie wirkt sich Vernachlässigung aus?; 3.3 Formen von Kindesvernachlässigung; 3.4 Die Epidemiologie; 4. Kindliche Lebensbedürfnisse; 4.1 Was braucht ein Kind?; 4.2 Folgen unbefriedigter Lebensbedürfnisse von Kindern; 5. Risiko- und Schutzfaktoren.
  • 5.1 Dimensionen von Risiko- und Schutzfaktoren5.2 Risikofaktoren; 5.3 Schutzfaktoren; 6. Aufgaben des Jugendamtes bei einer Gefährdung des Kindesdurch Vernachlässigung; 6.1 Der Schutzauftrag der Kinder- und Jugendhilfe; 6.1.1 Kindeswohl zwischen Elternrecht und Staatlichem Wächteramt; 6.1.2 Adressaten des Schutzauftrages; 6.1.3 Vereinbarungen zwischen öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe; 6.1.4 Abschätzung des Gefährdungsrisikos; 6.2 Erzieherische Hilfen als Interventionsform bei Kindeswohlgefährdung; 7. Die Beziehungsdynamik zwischen Helfer und Familie.
  • 7.1 Schwierigkeiten bei der Herstellung des Kontaktes zum Klienten7.2 Wie wird Hilfe und helfen erlebt?; 8. Das Jugendamt zwischen Hilfe und Eingriff
  • eine Schlussbetrachtung; Quellenverzeichnis; Anhang; A. 8a SGB VIII Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung; B. 42 SGB VIII Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen.